Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.0 · Gültig ab: 29. Oktober 2026
Rechtsdokumente: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2.0 ersetzt Version 1.0 vom 28. Oktober 2026. Für Kunden, die Version 1.0 angenommen haben, gilt die Übergangsregel. Siehe Ziffer 24.7.
Das Wichtigste in Kürze
- Diese AGB gelten für Organisationen, die Konsaro für geschäftliche Zwecke nutzen. Die von ihnen eingeladenen Personen nehmen sie als Autorisierte Nutzer an und haften nicht für Gebühren.
- Monats- und Jahresabos verlängern sich automatisch. Sie können jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Preise in CHF exkl. MWST.
- Ihre Gremiendaten gehören Ihnen. Sie werden in der Schweiz gespeichert; unsere Anwendungsserver in Deutschland bearbeiten sie und halten eine Sicherungskopie der Dateien. E-Mails und SMS mit Anmeldecodes werden über Anbieter mit Sitz in den Vereinigten Staaten versandt. Wir verkaufen Ihre Daten nie und nutzen sie nie zum Training von KI-Modellen.
- KI-Funktionen sind standardmässig verfügbar, bearbeiten Inhalte aber nur, wenn jemand sie verwendet, und zwar in der EU und ohne Speicherung. Ihre Organisation kann sie jederzeit abschalten lassen.
- Nach Vertragsende können Sie Ihre Daten während 14 Tagen exportieren. Danach löschen wir sie, Datensicherungen innert weiterer 14 Tage.
- Es gilt Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Zürich. Die deutsche Fassung geht vor.
1.Geltungsbereich, Parteien und Aufbau
1.1 Anbieterin. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln die Nutzung von Konsaro, einer Plattform zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse von Verwaltungsräten, Geschäftsleitungen und Ausschüssen. Anbieterin von Konsaro ist die Software Vision AG, Löwenstrasse 11, 8001 Zürich, Schweiz, UID CHE-264.410.040 («Anbieterin»).
1.2 Nur geschäftliche Nutzung. Konsaro richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Vereine, Stiftungen und andere Organisationen für deren geschäftliche oder organisatorische Zwecke. Für Privatpersonen zu persönlichen Zwecken ist Konsaro nicht verfügbar.
1.3 Kunde. Die Organisation, die mit der Anbieterin den Vertrag abschliesst, ist der «Kunde». Wer diese AGB für den Kunden annimmt, bestätigt, dass er berechtigt ist, den Kunden zu verpflichten.
1.4 Autorisierte Nutzer. Personen, die der Kunde zu Konsaro einlädt, nehmen diese AGB bei ihrer ersten Anmeldung an. Sie sind nur an die Regeln für Autorisierte Nutzer in Ziffer 5.9 und an die dort genannten Bestimmungen gebunden. Sie werden nicht Partei des Vertrags zwischen der Anbieterin und dem Kunden und haften nicht für dessen Gebühren.
1.5 Rangfolge. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) der ABV, für die Bearbeitung von Personendaten; (2) das Bestellformular, einschliesslich allfällig vereinbarter Service Levels; (3) diese AGB; (4) die Dokumentation. Individuell ausgehandelte Bestimmungen im Bestellformular gehen diesen AGB vor.
1.6 Datenschutzerklärung. Soweit die Anbieterin Personendaten als Verantwortliche bearbeitet, etwa für Benutzerkonten, Sicherheit und Rechnungsstellung, gilt die Datenschutzerklärung. Sie informiert über diese Bearbeitung und ist nicht Bestandteil des Vertrags.
2.Begriffe
Vertrag: diese AGB zusammen mit dem Bestellformular, dem ABV und allen weiteren ausdrücklich einbezogenen Dokumenten.
KI-Funktionen: Funktionen der Dienste, die Modelle künstlicher Intelligenz nutzen, etwa zum Umformulieren, Übersetzen oder für Vorschläge.
KI-Ergebnisse: die Inhalte, die KI-Funktionen erzeugen.
App: eine Anwendung der Anbieterin für Tablets oder andere mobile Geräte; «Apps» bezeichnet mehrere davon.
Autorisierter Nutzer: eine natürliche Person, welcher der Kunde Zugang zu den Diensten gewährt, etwa Präsidentin oder Präsident, Mitglied eines Gremiums, Mitarbeitende des Board Office, Mitglied der Geschäftsleitung, Assistenz, Organisationsadministrator oder Gast.
Abrechnungsperiode: ein Monat bei Monatsabos, ein Jahr bei Jahresabos.
Vertrauliche Informationen: alle Informationen, die eine Partei von der anderen erhält und die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, insbesondere Kundendaten sowie nicht öffentliche Produkt-, Sicherheits- und Preisinformationen der Anbieterin.
Kundendaten: sämtliche Inhalte und Personendaten, die der Kunde oder seine Autorisierten Nutzer in den Diensten hochladen oder erstellen, einschliesslich Dokumente, Traktanden, Kommentare, Anmerkungen, Stimmabgaben, Protokolle und KI-Ergebnisse.
Dokumentation: die Beschreibung der Funktionen und Limiten des abonnierten Plans auf der Preisseite der Anbieterin und die Artikel des Hilfe-Centers zur Nutzung der Dienste, jeweils in der aktuellen Fassung und mit den Änderungen nach Ziffer 24.1. Funktionen, die als geplant, demnächst verfügbar, Beta oder ähnlich gekennzeichnet sind, gehören erst ab ihrer Freigabe zur Dokumentation. Marketingmaterialien, Blogbeiträge, Fallstudien, sonstige Inhalte der Website und Aussagen über geplante Funktionen sind nicht Dokumentation. Angaben in der Dokumentation beschreiben die Dienste; sie sind weder Zusicherungen von Eigenschaften noch Garantien, es sei denn, das Bestellformular bezeichnet sie ausdrücklich als solche.
ABV: der unter konsaro.com/legal/dpa veröffentlichte Auftragsbearbeitungsvertrag der Anbieterin, der mit der Annahme dieser AGB Bestandteil des Vertrags wird, oder eine von beiden Parteien unterzeichnete Fassung davon.
Governance-Raum: ein Bereich der Dienste für ein einzelnes Gremium, etwa einen Verwaltungsrat, eine Geschäftsleitung oder einen Ausschuss.
Gast: ein Autorisierter Nutzer mit beschränktem Zugang, etwa zu einzelnen Sitzungen oder Traktanden, beispielsweise eine Revisorin, ein Referent oder eine Beraterin.
Bestellformular: die Offerte, die Bestellung oder die Auftragsbestätigung, in der Plan, Umfang, Laufzeit und Gebühren festgelegt sind.
Organisationsadministrator: ein Autorisierter Nutzer, dem der Kunde Administrationsrechte für seine Organisation eingeräumt hat.
Vorschaufunktion: eine Funktion, die als Beta, Vorschau, Pilot oder ähnlich gekennzeichnet ist.
Dienste: die über das Internet bereitgestellte Plattform Konsaro, einschliesslich der KI-Funktionen, des Supports und, sobald freigegeben, der Apps.
Nutzungsdaten: technische Daten und Nutzungsdaten, die beim Betrieb der Dienste entstehen, etwa Protokolldaten, Leistungskennzahlen und Fehlerberichte.
3.Vertragsschluss und Annahme
3.1 Mit Bestellformular. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Bestellformular unterzeichnet oder eine schriftliche Offerte der Anbieterin annimmt. Sofern nicht anders angegeben, sind Offerten 30 Tage gültig.
3.2 Ohne Bestellformular. Richtet die Anbieterin eine Organisation ohne Bestellformular ein, etwa in einem kostenlosen Plan oder für eine Testphase, kommt der Vertrag zustande, sobald die Person, welche die Anbieterin auf Wunsch der Organisation als deren ersten Organisationsadministrator einlädt, diese AGB im Namen des Kunden annimmt, spätestens aber, wenn der Kunde die Dienste erstmals nutzt, nachdem ihm diese AGB zugänglich gemacht wurden.
3.3 Annahme durch Autorisierte Nutzer. Jeder Autorisierte Nutzer, einschliesslich Gäste, nimmt diese AGB als Autorisierter Nutzer bei seiner ersten Anmeldung an; Gäste, die per Anmeldelink eingeladen werden, nehmen sie beim ersten Öffnen des Links an. Die Anbieterin wird diese Annahme in den Diensten über ein nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen einholen und kann den Zugang davon abhängig machen.
3.4 Aufzeichnung. Die Anbieterin wird jede in den Diensten erklärte Annahme mit der Version dieser AGB, der angezeigten Sprache, Datum und Uhrzeit, dem Nutzer, der Organisation und der IP-Adresse, von der aus sie erklärt wurde, aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis der Annahme.
3.5 Zugang zu den AGB. Diese AGB können jederzeit unter konsaro.com/legal/terms abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
3.6 Recht zur Ablehnung. Die Anbieterin kann den Abschluss eines Vertrags ablehnen, insbesondere bei Anzeichen von Missbrauch oder eines Verstosses gegen Sanktionen.
4.Die Dienste
4.1 Was Konsaro ist. Konsaro ist eine Cloud-Plattform (Software as a Service) für die Arbeit von Gremien. Je nach Plan umfasst sie insbesondere:
- Governance-Räume für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen und Ausschüsse;
- Sitzungsplanung, Traktandenlisten und aus den Sitzungsunterlagen zusammengestellte Board Books;
- Lesen, Annotieren und Kommentieren von Dokumenten, mit privaten Notizen;
- einen Live-Sitzungsmodus mit Präsentationsansicht;
- Abstimmungen und Zirkularbeschlüsse;
- Protokolle mit Entwurf, Prüfung und Veröffentlichung;
- Pendenzen- und Beschlussregister;
- eine Dokumentenbibliothek und Suche;
- Benachrichtigungen und Kalenderabonnements;
- Aktivitätsprotokolle und Exporte;
- KI-Funktionen.
4.2 Umfang. Der Umfang der Dienste ergibt sich aus dem Bestellformular und dem in der Dokumentation beschriebenen Plan. Die Anbieterin stellt die Dienste über das Internet bereit; abgesehen von den Apps wird keine Software geliefert.
4.3 Nicht enthalten. Sofern im Bestellformular nicht anders vereinbart, umfassen die Dienste weder Internetzugang noch Geräte, Datenmigration, individuelle Entwicklungen, Schulungen über die Dokumentation hinaus oder Rechts- und Governance-Beratung.
4.4 Dokumentenschutz. Sicherheitsstufen wie ein persönliches Wasserzeichen im Viewer, kein Drucken oder nur Ansehen erschweren die unbefugte Weitergabe. Heruntergeladene Dateien tragen kein Wasserzeichen. Diese Massnahmen können nicht verhindern, dass ein Autorisierter Nutzer am Bildschirm angezeigte Inhalte fotografiert oder abschreibt.
4.5 Uploads. Dateitypen und -grössen sind gemäss Dokumentation beschränkt. Die Anbieterin prüft hochgeladene Dateien automatisch auf Schadsoftware und kann Dateien bis zum Abschluss der Prüfung zurückhalten oder zurückweisen.
4.6 Apps. Die Anbieterin bietet derzeit keine App an; Apps werden mit ihrer Freigabe Bestandteil der Dienste. Ihr Funktionsumfang kann von der Webversion abweichen. Inhalte, die für die Offline-Nutzung auf einem Gerät gespeichert sind, sind nur so gut geschützt wie das Gerät selbst; der Kunde sorgt dafür, dass Geräte geschützt sind und verlorene Geräte gelöscht werden.
4.7 Sprachen. Die Dienste und der Support stehen in den in der Dokumentation genannten Sprachen zur Verfügung.
5.Konten, Einladungen, Rollen und Anmeldesicherheit
5.1 Zugang nur auf Einladung. Zugang zu den Diensten erhält nur, wer von der Anbieterin (für den ersten Organisationsadministrator), von einem Organisationsadministrator des Kunden oder von einer anderen vom Kunden ermächtigten Person eingeladen wird. Einladungslinks sind persönlich und dürfen nicht weitergeleitet werden.
5.2 Persönliche Konten. Jedes Konto gehört einer einzigen natürlichen Person. Eine Person kann Autorisierter Nutzer mehrerer Organisationen sein; jede Organisation ist ein eigener Kunde, und ihre Daten werden getrennt von denjenigen anderer Organisationen gehalten.
5.3 Rollen und Berechtigungen. Der Kunde vergibt Rollen und Berechtigungen, etwa Präsidium, Mitglied, Board Office, Organisationsadministrator oder Gast. Personen, die einen Governance-Raum verwalten, etwa das Board Office, sehen alle Inhalte dieses Raums, einschliesslich eingeschränkter Inhalte.
5.4 Assistenz. Ein Autorisierter Nutzer kann Berechtigungen an eine Assistenzperson delegieren, die ein eigenes Konto als Autorisierter Nutzer hat. Der Autorisierte Nutzer bleibt für das verantwortlich, was die Assistenzperson im Rahmen dieser Delegation tut. Die Weitergabe von Zugangsdaten bleibt verboten (Ziffer 6.3).
5.5 Gäste. Gäste sehen nur die Sitzungen und Inhalte, die mit ihnen geteilt werden. Der Kunde kann festlegen, wer Gäste einladen darf und aus welchen E-Mail-Domains.
5.6 Anmeldesicherheit. Autorisierte Nutzer, die sich mit einem Passwort anmelden, wählen ein starkes Passwort. Alle Autorisierten Nutzer halten ihre Zugangsdaten und Anmeldelinks geheim. Die Anbieterin empfiehlt für jedes Konto die Zwei-Faktor-Authentifizierung (Authenticator-App oder SMS); verlangen die internen Regeln des Kunden sie, richten seine Autorisierten Nutzer sie ein. Der Kunde kann verlangen, dass Anmeldungen per E-Mail-Link mit einem zweiten Faktor bestätigt werden, sofern ein solcher eingerichtet ist. Nutzt der Kunde Single Sign-on über seinen eigenen Identity Provider, gelten zusätzlich die Regeln des Kunden für diesen Identity Provider.
5.7 Aktivitätsprotokoll. Die Dienste zeichnen sicherheitsrelevante Vorgänge in einem Aktivitätsprotokoll auf, etwa Anmeldungen, das erste Öffnen jeder Sitzungsunterlage durch jede Person, Stimmabgaben, Downloads, Exporte sowie Änderungen an Einstellungen und Berechtigungen, jeweils mit IP-Adresse, ungefährem Standort und verwendetem Gerät. Organisationsadministratoren können diese Aufzeichnungen einsehen und exportieren. Der Kunde informiert seine Autorisierten Nutzer über diese Protokollierung.
5.8 Austritt. Der Kunde entzieht Personen, die aus einem Gremium ausscheiden, den Zugang unverzüglich. Ihre Beiträge, etwa Kommentare, Stimmabgaben, Genehmigungen und Protokolle, bleiben Teil der Kundendaten, da sie die Beschlüsse des Gremiums dokumentieren. Anfragen zu Personendaten in Kundendaten bearbeitet der Kunde als Verantwortlicher; die Anbieterin leitet sie an den Kunden weiter. Anfragen zu Daten, welche die Anbieterin nach Ziffer 10.2 als Verantwortliche bearbeitet, bearbeitet die Anbieterin gemäss der Datenschutzerklärung.
5.9 Regeln für Autorisierte Nutzer. Jeder Autorisierte Nutzer (a) nutzt die Dienste nur im Rahmen des Zugangs, den ihm der Kunde eingeräumt hat, und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts, gegebenenfalls einschliesslich der Regeln über Insiderinformationen; (b) hält seine Zugangsdaten, Anmeldelinks und persönlichen Links (Ziffer 12.3) geheim und lässt niemand anderen sein Konto nutzen; (c) beachtet die verbotenen Nutzungen nach den Ziffern 6.3 und 16.3; (d) prüft KI-Ergebnisse, bevor er sich darauf stützt (Ziffer 8.4); (e) meldet den Verdacht eines Missbrauchs seines Kontos unverzüglich dem Kunden oder der Anbieterin; und (f) behandelt nicht öffentliche Informationen über die Dienste und die Sicherheit der Anbieterin, von denen er über die Dienste Kenntnis erhält, vertraulich. Seine Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Kunden ergeben sich aus seinem Verhältnis zum Kunden. Die Ziffern 16.5 (Feedback), 21.6, 21.7, 21.9 und 21.10 (Haftung), 24.4 (Annahme geänderter Fassungen), 25.1 (Mitteilungen), 25.7 (Salvatorische Klausel), 25.10 (Sprache) und 26 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand) gelten für Autorisierte Nutzer sinngemäss.
6.Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
6.1 Autorisierte Nutzer. Der Kunde entscheidet, wer Zugang erhält und mit welcher Rolle. Er stellt sicher, dass seine Autorisierten Nutzer den Vertrag einhalten, und ist für deren Handlungen und Unterlassungen wie für eigene verantwortlich.
6.2 Rechtmässige Nutzung. Der Kunde nutzt die Dienste unter Einhaltung des anwendbaren Rechts sowie seiner Statuten, seines Organisationsreglements und seiner internen Regeln. Dazu gehören das Gesellschaftsrecht, das Datenschutzrecht und gegebenenfalls die Regeln über Insiderinformationen und Marktmissbrauch.
6.3 Verbotene Nutzung. Der Kunde und seine Autorisierten Nutzer dürfen nicht:
- rechtswidrige oder die Rechte Dritter verletzende Inhalte hochladen oder teilen;
- Schadsoftware oder anderen schädlichen Code einbringen;
- die Dienste oder die dahinterliegende Infrastruktur stören, überlasten oder beeinträchtigen;
- versuchen, sich unbefugt Zugang zu anderen Organisationen, Konten oder Systemen zu verschaffen;
- persönliche Zugangsdaten weitergeben oder mehrere Personen ein Konto nutzen lassen;
- die Dienste zum Versand unerwünschter Massenmitteilungen verwenden;
- eine falsche Identität angeben oder sich als eine andere Person ausgeben.
6.4 Technische Voraussetzungen. Der Kunde ist für seinen Internetzugang, seine Geräte und Browser selbst verantwortlich; diese müssen die Anforderungen der Dokumentation erfüllen.
6.5 Aufbewahrung. Die Dienste sind kein Archivsystem zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, etwa nach Art. 958f des Obligationenrechts (OR) und der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV). Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Unterlagen, die er aufbewahren muss, zu exportieren und aufzubewahren.
6.6 Mitwirkung. Der Kunde bezeichnet mindestens einen Organisationsadministrator als Ansprechperson und gibt der Anbieterin die Informationen und die Unterstützung, die sie zur Erbringung der Dienste vernünftigerweise benötigt.
7.Kundendaten und vertrauliche Gremienunterlagen
7.1 Eigentum. Die Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden oder seiner Lizenzgeber. Die Anbieterin erwirbt daran keine anderen Rechte als die in Ziffer 7.2 genannten.
7.2 Bearbeitungsrecht. Für die Dauer des Vertrags und die Frist nach Ziffer 18 räumt der Kunde der Anbieterin das nicht ausschliessliche Recht ein, Kundendaten zu speichern, zu bearbeiten, zu übermitteln und anzuzeigen, und zwar ausschliesslich, um die Dienste zu erbringen, abzusichern und zu unterstützen und um Weisungen des Kunden zu befolgen.
7.3 Keine andere Verwendung. Die Anbieterin verkauft Kundendaten nicht, verwendet sie nicht für Werbung und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen, weder eigener noch solcher Dritter.
7.4 Nutzungsdaten. Die Anbieterin darf Nutzungsdaten erheben und verwenden, um die Dienste zu betreiben, abzusichern und zu verbessern. Den Inhalt von Kundendaten verwendet sie dafür nicht. Nutzungsdaten gibt sie ausserhalb der Anbieterin nur in anonymisierter oder aggregierter Form weiter oder an Dienstleister, die zu Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet sind.
7.5 Sichtbarkeit innerhalb der Organisation. Kundendaten sind für Autorisierte Nutzer gemäss den vom Kunden konfigurierten Rollen und Berechtigungen sichtbar. Der Kunde ist für diese Konfiguration verantwortlich, insbesondere für die Einschränkung des Zugangs zu vertraulichen Traktanden, Dokumenten und Interessenkonflikten.
7.6 Verantwortung für Inhalte. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit und Richtigkeit der Kundendaten verantwortlich und dafür, dass er über die nötigen Rechte verfügt. Die Anbieterin überwacht Inhalte nicht. Erhält sie konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, kann sie den Zugang dazu sperren und informiert den Kunden.
7.7 Datensicherungen. Die Anbieterin sichert Kundendaten täglich. Datensicherungen dienen nur der Wiederherstellung der Dienste nach einem Ausfall; sie sind kein Archiv für den Kunden. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, mit den Exportfunktionen der Dienste eigene Kopien der Unterlagen aufzubewahren, die er benötigt.
8.KI-gestützte Funktionen
8.1 Was sie tun. KI-Funktionen helfen derzeit, Texte umzuformulieren und zu übersetzen, schriftliche Sitzungsinhalte wie Traktanden und Kommentare für Teilnehmende zu übersetzen und aus Protokollnotizen Pendenzen vorzuschlagen. Die Anbieterin kann weitere KI-Funktionen hinzufügen, etwa zum Entwerfen von Protokollen, wie in der Dokumentation beschrieben.
8.2 Aktivierung. KI-Funktionen sind standardmässig verfügbar, sofern der Plan oder das Bestellformular nichts anderes vorsieht. Sie bearbeiten Inhalte nur, wenn ein Autorisierter Nutzer sie verwendet, etwa indem er einen Text umformulieren oder übersetzen lässt. Der Kunde kann die KI-Funktionen jederzeit für seine gesamte Organisation abschalten lassen; die Anbieterin tut dies auf Verlangen eines Organisationsadministrators unverzüglich.
8.3 Bearbeitung. Inhalte, die ein Autorisierter Nutzer an eine KI-Funktion übermittelt, werden an einen Anbieter von KI-Modellen gesendet und auf Servern in der EU bearbeitet. Die Anbieterin hat mit ihren Anbietern von KI-Modellen vereinbart, dass Inhalte nach Rückgabe der Antwort nicht gespeichert und nicht zum Training verwendet werden. KI-Ergebnisse wie Übersetzungen und Vorschläge speichert die Anbieterin als Teil der Kundendaten. Die Anbieter von KI-Modellen und ihre Standorte werden gemäss Ziffer 10.5 aufgeführt.
8.4 Menschliche Prüfung. KI-Ergebnisse werden automatisch erzeugt und können falsch, unvollständig oder irreführend sein. Autorisierte Nutzer prüfen sie, bevor sie sich darauf stützen, sie teilen oder übernehmen, insbesondere in Traktandenlisten, Protokollen und Beschlüssen. KI-Funktionen treffen keine Entscheidungen; die Verantwortung für Inhalte und Entscheidungen bleibt beim Kunden und seinen Autorisierten Nutzern.
8.5 Kennzeichnung. Die Anbieterin kennzeichnet KI-Funktionen in den Diensten. Vorschläge von KI-Funktionen werden erst wirksam, wenn ein Autorisierter Nutzer sie übernimmt.
8.6 Rechte an KI-Ergebnissen. Im Verhältnis zwischen den Parteien sind KI-Ergebnisse Kundendaten. Die Anbieterin gewährleistet nicht, dass KI-Ergebnisse einzigartig oder frei von Rechten Dritter sind.
8.7 Limiten und Änderungen. Die Anbieterin kann die Nutzung von KI-Funktionen beschränken, etwa nach Anzahl Anfragen pro Stunde oder pro Plan, um die Stabilität der Dienste zu sichern. Sie kann die verwendeten KI-Modelle und deren Anbieter wechseln; für Anbieter, die Personendaten bearbeiten, gilt Ziffer 10.5.
9.Sitzungen, Beschlüsse, Protokolle und Unterschriften
9.1 Ein Werkzeug, keine Beratung. Die Dienste unterstützen den Kunden bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse seiner Gremien. Die Anbieterin erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Governance-Beratung. Vorlagen, Hilfeartikel und andere Inhalte der Anbieterin sind nur allgemeine Informationen.
9.2 Gültigkeit liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Einladungen, Fristen, Beschlussfähigkeit, Mehrheiten, Zirkularbeschlüsse, Protokolle und deren Genehmigung dem anwendbaren Recht, seinen Statuten und seinen Reglementen entsprechen. Dazu gehört, ob ein Beschluss elektronisch gefasst werden darf und wie mit dem Verlangen eines Mitglieds nach mündlicher Beratung umzugehen ist.
9.3 Abstimmungen. Die Dienste erfassen jede Stimmabgabe mit dem Namen der abstimmenden Person und dem Zeitpunkt der Abgabe und zeigen die Auszählung an. Der Vorsitz hält das Ergebnis fest. Der Kunde prüft Beschlussfähigkeit, Mehrheiten und Ergebnis, bevor er sich darauf stützt.
9.4 Unterschriften und Genehmigungen. Die Dienste bieten derzeit keine elektronischen Signaturen an. Genehmigungen und Bestätigungen in den Diensten sind der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt, es sei denn, eine Funktion ist ausdrücklich als qualifizierte elektronische Signatur nach dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) oder der eIDAS-Verordnung der EU gekennzeichnet. Für Signaturdienste Dritter gelten deren Bedingungen. Der Kunde entscheidet, ob eine Form der Unterzeichnung seinen rechtlichen Anforderungen genügt.
9.5 Aufzeichnungen und Transkripte. Die Dienste zeichnen Sitzungen derzeit weder auf noch transkribieren sie diese. Werden solche Funktionen später angeboten, informiert der Kunde alle Teilnehmenden vorgängig und holt deren Einwilligung ein, soweit das Gesetz dies verlangt. Das Aufnehmen nicht öffentlicher Gespräche ohne Einwilligung kann strafbar sein, etwa nach Art. 179bis ff. des Strafgesetzbuchs (StGB).
9.6 Aufzeichnungen und Beweis. Sobald ein Protokoll erstmals veröffentlicht ist, können die darin für die Sitzung festgehaltenen Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse nicht mehr geändert werden; Berichtigungen erfolgen in späteren Protokollen. Organisatoren können eine Sitzung zudem gegen Änderungen sperren. Das Aktivitätsprotokoll (Ziffer 5.7) hält diese Schritte fest. Sie unterstützen die Dokumentation des Kunden; die Anbieterin gewährleistet nicht, dass Gerichte oder Behörden sie als Beweismittel anerkennen.
10.Datenschutz
10.1 Anbieterin als Auftragsbearbeiterin. Für Personendaten in den Kundendaten ist der Kunde Verantwortlicher und die Anbieterin Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO). Die Anbieterin bearbeitet diese Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Der ABV gilt und ist Bestandteil des Vertrags.
10.2 Anbieterin als Verantwortliche. Die Anbieterin ist Verantwortliche für die Personendaten, die sie für eigene Zwecke bearbeitet: Benutzerkonten und Anmeldedaten, die Sicherheit der Dienste (einschliesslich Anmelde- und Sicherheitsereignissen, die sie zur Erkennung von Missbrauch auswertet), Rechnungsstellung, Kommunikation mit dem Kunden und seinen Ansprechpersonen, Supportanfragen sowie Nutzungsdaten. Die Datenschutzerklärung beschreibt diese Bearbeitung. Das Aktivitätsprotokoll, das die Organisationsadministratoren des Kunden einsehen und exportieren können (Ziffer 5.7), gehört zu den Kundendaten.
10.3 Pflichten des Kunden. Als Verantwortlicher stellt der Kunde sicher, dass er über eine Rechtsgrundlage für die Bearbeitung verfügt, auch für die Einladung von Personen zu Konsaro. Er informiert die betroffenen Personen, einschliesslich der Autorisierten Nutzer und der in Gremienunterlagen genannten Personen, und beantwortet ihre Anfragen. Die Anbieterin unterstützt den Kunden gemäss ABV.
10.4 Standort. Kundendaten werden in Rechenzentren in der Schweiz (Zürich) gespeichert. Die Anwendung, die sie bearbeitet, läuft auf Servern in der EU (Deutschland); diese Server prüfen zudem Uploads auf Schadsoftware und halten eine tägliche Sicherungskopie der hochgeladenen Dateien. KI-Funktionen werden in der EU bearbeitet (Ziffer 8.3). E-Mail-Benachrichtigungen, die Sitzungstitel und andere Kundendaten enthalten können, werden von einem Anbieter mit Sitz in den Vereinigten Staaten über Infrastruktur in der EU (Irland) versandt. SMS mit Anmeldecodes werden von einem Anbieter mit Sitz in den Vereinigten Staaten versandt. Solche Übermittlungen sind durch geeignete Garantien geschützt, insbesondere durch die Standardvertragsklauseln der EU mit den nach Schweizer Recht erforderlichen Anpassungen. Die Anbieterin informiert den Kunden mindestens 14 Tage im Voraus, bevor sie das Land ändert, in dem Kundendaten gespeichert werden; Ziffer 10.5 gilt sinngemäss.
10.5 Unterauftragsbearbeiter. Die Kategorien der Unterauftragsbearbeiter, ihre Standorte und wie der Kunde die Liste der namentlich genannten Unterauftragsbearbeiter erhält, sind auf der Seite Unterauftragsbearbeiter und im ABV festgehalten. Neue Unterauftragsbearbeiter kündigt die Anbieterin mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail an die Organisationsadministratoren an (in einem Notfall unverzüglich nach dem Wechsel, wie im ABV festgehalten). Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen; finden die Parteien keine Lösung, kann der Kunde die betroffenen Dienste auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen (Ziffer 13.7 gilt).
11.Sicherheit und Vertraulichkeit
11.1 Sicherheitsmassnahmen. Die Anbieterin trifft technische und organisatorische Massnahmen, die dem Stand der Technik, der Sensibilität von Gremienunterlagen und den bestehenden Risiken angemessen sind. Dazu gehören Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand, rollenbasierte Zugriffskontrolle, Protokollierung, tägliche Datensicherungen (Ziffer 7.7), regelmässige Sicherheitsupdates und Geheimhaltungspflichten für Mitarbeitende. Der ABV beschreibt sie näher. Die Anbieterin kann sie ändern, solange das Schutzniveau insgesamt nicht sinkt.
11.2 Zugriff durch die Anbieterin. Mitarbeitende der Anbieterin greifen nur auf Kundendaten zu, soweit dies für den Betrieb der Dienste, zur Bearbeitung einer Supportanfrage auf Weisung des Kunden, zum Schutz der Sicherheit der Dienste oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
11.3 Sicherheitsvorfälle. Die Anbieterin benachrichtigt den Kunden unverzüglich, in jedem Fall innert 48 Stunden, nachdem sie von einer Verletzung der Datensicherheit Kenntnis erhalten hat, die Kundendaten betrifft, und unterstützt den Kunden gemäss ABV.
11.4 Beitrag des Kunden. Der Kunde und seine Autorisierten Nutzer schützen ihre Geräte und Zugangsdaten, entziehen ausscheidenden Personen den Zugang unverzüglich und melden der Anbieterin einen Missbrauchsverdacht sofort. Sicherheitstests der Dienste, etwa Penetrationstests, bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
11.5 Vertraulichkeit. Jede Partei behandelt die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwendet sie nur zur Erfüllung des Vertrags. Sie gibt sie nur an Mitarbeitende, Beraterinnen und Berater sowie Subunternehmer weiter, die sie für diesen Zweck benötigen und gleichwertigen Geheimhaltungspflichten unterliegen.
11.6 Ausnahmen. Ziffer 11.5 gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden oder (c) sie rechtmässig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat.
11.7 Behördliche Anfragen. Verlangt ein Gericht oder eine Behörde von einer Partei die Herausgabe Vertraulicher Informationen, informiert diese Partei die andere Partei vorgängig, soweit rechtlich zulässig, und gibt nur heraus, was verlangt ist. Bei Anfragen zu Kundendaten verweist die Anbieterin die Behörde nach Möglichkeit an den Kunden, gibt Kundendaten nur heraus, wenn sie rechtlich dazu verpflichtet ist, und ficht Anfragen an, die sie für rechtswidrig hält.
11.8 Dauer. Diese Pflichten gelten bis fünf Jahre nach Beendigung des Vertrags. Für Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse gelten sie, solange die Informationen vertraulich sind.
12.Dienste Dritter und Integrationen
12.1 Dienste Dritter. Der Kunde kann die Dienste mit Diensten Dritter verbinden, etwa mit seinem Identity Provider für Single Sign-on, mit Kalenderanwendungen oder mit Videokonferenzdiensten. Für deren Nutzung gelten die Bedingungen des jeweiligen Dritten. Die Anbieterin ist für deren Verfügbarkeit, Sicherheit und Umgang mit Daten nicht verantwortlich.
12.2 Datenaustausch. Mit der Aktivierung einer Integration weist der Kunde die Anbieterin an, mit dem Dienst des Dritten die für dessen Funktion erforderlichen Daten auszutauschen.
12.3 Persönliche Links. Einige Funktionen, etwa Kalenderabonnements, verwenden persönliche Links, die ohne gesonderte Anmeldung Zugang zu Sitzungsinformationen geben. Autorisierte Nutzer halten solche Links geheim und setzen sie zurück, wenn sie möglicherweise offengelegt wurden.
12.4 Änderungen. Die Anbieterin kann eine Integration ändern oder beenden, wenn der Dritte seine Schnittstellen oder Bedingungen ändert oder wenn der Weiterbetrieb die Sicherheit gefährden würde.
13.Gebühren, Rechnungsstellung, Steuern und Zahlung
13.1 Gebühren. Die Gebühren ergeben sich aus dem Bestellformular und im Übrigen aus der Preisseite in ihrer bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MWST.
13.2 Was verrechnet wird. Die Gebühr besteht aus der Plangebühr pro Organisation zuzüglich allfälliger zusätzlicher Gremienmitglieder und Team-Plätze, wie auf der Preisseite beschrieben. Gäste sind kostenlos. Mitglieder und Plätze, die während einer Abrechnungsperiode hinzukommen, werden für den Rest dieser Periode anteilig verrechnet.
13.3 Rechnungsstellung. Die Gebühren werden für jede Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.
13.4 Zahlung. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Geht die Zahlung bis dahin nicht ein, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Bleibt eine Rechnung 14 Tage nach einer schriftlichen Mahnung unbezahlt, kann die Anbieterin den Zugang nach Ziffer 19.1 sperren; bleibt sie 30 Tage nach der Mahnung unbezahlt, kann die Anbieterin nach Ziffer 17.6 kündigen.
13.5 Steuern. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird zum gesetzlichen Satz hinzugerechnet, soweit sie anfällt. Für Geschäftskunden ausserhalb der Schweiz wird keine schweizerische Mehrwertsteuer erhoben, soweit der Ort der Leistung im Ausland liegt; der Kunde rechnet eine allfällige Mehrwertsteuer im Reverse-Charge-Verfahren ab. Die Gebühren sind ohne Abzug zahlbar; ist der Kunde zum Abzug von Quellensteuern verpflichtet, erhöht er seine Zahlung so, dass die Anbieterin den vollen Betrag erhält.
13.6 Preisänderungen. Die Anbieterin kann ihre Preise auf die nächste Abrechnungsperiode ändern. Sie kündigt Änderungen bei Monatsabos mindestens 14 Tage und bei Jahresabos mindestens 30 Tage im Voraus an. Der Kunde kann auf den Zeitpunkt kündigen, ab dem die neuen Preise gelten.
13.7 Rückerstattungen. Bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet, mit einer Ausnahme: Endet der Vertrag oder ein Abonnement vor Ablauf einer vorausbezahlten Abrechnungsperiode, ohne dass der Kunde nach Ziffer 17.3 gekündigt oder die Anbieterin aus wichtigem Grund gekündigt hat, erstattet die Anbieterin die vorausbezahlten Gebühren für die Restlaufzeit anteilig zurück. Dies gilt insbesondere bei Kündigungen durch den Kunden nach den Ziffern 10.5, 17.6, 20.2, 24.1, 24.3, 24.7 und 25.3 sowie bei Kündigungen nach den Ziffern 22.2 und 25.4.
13.8 Beanstandete Rechnungen. Der Kunde erhebt Einwände gegen eine Rechnung innert 30 Tagen ab Erhalt schriftlich und mit Begründung. Ein Einwand schiebt die Zahlung unbestrittener Beträge nicht auf. Der Kunde kann Forderungen nur mit Gebühren verrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
14.Testphasen, kostenloser Plan und Vorschaufunktionen
14.1 Kostenloser Plan. Bietet die Anbieterin einen kostenlosen Plan an, ist dieser ohne festes Enddatum kostenlos, im Rahmen der in der Dokumentation genannten Limiten. Die Anbieterin kann den kostenlosen Plan mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen ändern oder einstellen; der Kunde kann seine Daten während dieser Frist exportieren.
14.2 Testphase. Die Anbieterin kann neuen Organisationen eine kostenlose Testphase eines kostenpflichtigen Plans für die in der Dokumentation oder der Einladung genannte Dauer anbieten. Endet die Testphase, wechselt die Organisation in den kostenlosen Plan, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Plan bestellt. Wegen des Endes einer Testphase werden keine Daten gelöscht.
14.3 Vorschaufunktionen. Vorschaufunktionen, etwa Zirkularbeschlüsse, solange sie als Beta gekennzeichnet sind, werden so bereitgestellt, wie sie sind, zum Testen und für Feedback. Die Anbieterin kann sie jederzeit ändern oder zurückziehen. Service Levels gelten für sie nicht, und die Haftung ist nach Ziffer 21.6 beschränkt.
14.4 Inaktive kostenlose Konten. Die Anbieterin kann eine Organisation im kostenlosen Plan schliessen, in der sich während mehr als 24 Monaten niemand angemeldet hat. Sie kündigt dies mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an; für die Löschung gilt Ziffer 18.
15.Verfügbarkeit, Wartung und Support
15.1 Verfügbarkeit. Die Anbieterin betreibt die Dienste mit Sorgfalt und strebt eine hohe Verfügbarkeit an. Eine garantierte Verfügbarkeit und Rechtsbehelfe bei deren Unterschreitung gelten nur, wenn im Bestellformular ein Service Level Agreement vereinbart ist.
15.2 Was nicht als Nichtverfügbarkeit gilt. Für die Zwecke eines allfällig vereinbarten Service Levels gelten geplante Wartungsarbeiten, dringende Sicherheitswartungen, höhere Gewalt und Störungen ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin, etwa Ausfälle der Systeme des Kunden oder des öffentlichen Internets, nicht als Nichtverfügbarkeit.
15.3 Wartung. Die Anbieterin kündigt geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit im Voraus an und legt sie nach Möglichkeit ausserhalb der Schweizer Geschäftszeiten. Dringende Wartungsarbeiten zum Schutz von Sicherheit oder Stabilität können ohne Ankündigung erfolgen.
15.4 Status. Die Anbieterin veröffentlicht den aktuellen Status der Dienste und vergangene Vorfälle auf ihrer Statusseite unter status.konsaro.com.
15.5 Support. Im kostenlosen Plan erfolgt der Support über das Hilfe-Center. In kostenpflichtigen Plänen bietet die Anbieterin Support per E-Mail an Schweizer Werktagen zu Geschäftszeiten auf Deutsch und Englisch. Priorisiertes Onboarding, eine dedizierte Kundenbetreuung und Reaktionszeiten gelten nur, wenn der Plan oder das Bestellformular sie vorsieht.
16.Geistiges Eigentum und Feedback
16.1 Rechte der Anbieterin. Alle Rechte an den Diensten, der Software, den Apps, der Dokumentation, Vorlagen und den Marken der Anbieterin verbleiben bei der Anbieterin oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält nur die in dieser Ziffer 16 ausdrücklich eingeräumten Rechte.
16.2 Nutzungsrecht. Für die Dauer des Vertrags räumt die Anbieterin dem Kunden das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Dienste durch seine Autorisierten Nutzer für die eigene Governance-Arbeit des Kunden im Rahmen des abonnierten Plans nutzen zu lassen.
16.3 Beschränkungen. Der Kunde und seine Autorisierten Nutzer dürfen (a) die Software nicht kopieren, ändern, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen, (b) sie nicht dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln, ausser soweit zwingendes Recht dies zur Herstellung der Interoperabilität erlaubt, (c) die Dienste nicht verkaufen, vermieten oder Dritten, die keine Autorisierten Nutzer sind, zugänglich machen, (d) Nutzungslimiten oder technische Schutzmassnahmen nicht umgehen, (e) nicht mit automatisierten Mitteln auf die Dienste zugreifen, ausser über die von der Anbieterin dafür bereitgestellten Schnittstellen, und (f) die Dienste nicht zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts verwenden.
16.4 Vorlagen. Vorlagen, Mustertexte und Checklisten der Anbieterin sind blosse Vorschläge. Der Kunde kann sie für eigene Zwecke verwenden und anpassen und bleibt dafür verantwortlich, ob sie für seine Situation geeignet sind.
16.5 Feedback. Die Anbieterin darf Anregungen und Feedback des Kunden oder seiner Autorisierten Nutzer frei und ohne Vergütung verwenden. Sie nennt den Kunden oder einen Autorisierten Nutzer nicht ohne deren Einwilligung als Quelle.
16.6 Apps aus App-Stores. Wird eine App über einen App-Store eines Dritten bezogen, ist dessen Betreiber nicht Partei des Vertrags. Der Betreiber des App-Stores ist nicht verpflichtet, Wartung oder Support für die App zu leisten, und ist für Ansprüche im Zusammenhang mit der App nicht verantwortlich. Der Betreiber des App-Stores und seine Tochtergesellschaften sind aus dieser Ziffer 16.6 begünstigte Dritte und können sie durchsetzen.
17.Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
17.1 Beginn. Der Vertrag beginnt mit seinem Abschluss nach Ziffer 3.
17.2 Verlängerung. Kostenpflichtige Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Abrechnungsperiode, Monatsabos jeweils um einen Monat und Jahresabos jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Eine im Bestellformular vereinbarte Mindestlaufzeit geht vor.
17.3 Kündigung durch den Kunden. Der Kunde kann jederzeit per E-Mail an die Anbieterin auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bereits bezahlte Gebühren für diese Periode werden nicht zurückerstattet. Eine Organisation im kostenlosen Plan kann der Kunde jederzeit schliessen.
17.4 Planwechsel. Der Kunde kann jederzeit in einen höheren Plan wechseln und auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode in einen tieferen Plan. Nach einem Wechsel in einen tieferen Plan gelten dessen Limiten; die Anbieterin löscht wegen eines solchen Wechsels keine Inhalte.
17.5 Kündigung durch die Anbieterin. Die Anbieterin kann ein kostenpflichtiges Abonnement bei Monatsabos mit einer Frist von mindestens 30 Tagen und bei Jahresabos mit einer Frist von mindestens 90 Tagen, jeweils auf das Ende einer Abrechnungsperiode, und einen Vertrag im kostenlosen Plan mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen. Ziffer 18 gilt.
17.6 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (a) die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innert 30 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt, (b) eine Rechnung 30 Tage nach einer schriftlichen Mahnung unbezahlt bleibt, (c) der Kunde oder seine Autorisierten Nutzer Ziffer 6 schwerwiegend verletzen oder (d) über die andere Partei der Konkurs eröffnet wird. Ziffer 18 gilt.
17.7 Rückerstattungen. Rückerstattungen vorausbezahlter Gebühren bei vorzeitiger Beendigung richten sich nach Ziffer 13.7.
17.8 Rechtsnatur des Vertrags. Der Vertrag ist ein Vertrag eigener Art (Innominatvertrag) über die Bereitstellung von Software as a Service. Die Parteien haben seine Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsrechte in dieser Ziffer 17 bewusst und abschliessend geregelt.
18.Datenexport und Löschung bei Vertragsende
18.1 Export während der Laufzeit. Der Kunde kann Kundendaten während der Laufzeit mit den in der Dokumentation beschriebenen Exportfunktionen exportieren.
18.2 Exportfrist. Nach Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, können die Organisationsadministratoren des Kunden Kundendaten während 14 Tagen exportieren. Auf Verlangen, das innerhalb dieser Frist gestellt wird, stellt die Anbieterin einmalig und kostenlos einen vollständigen Export der Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit. Weitere Unterstützung bei Exporten wird zu den aktuellen Ansätzen der Anbieterin verrechnet.
18.3 Löschung. Nach Ablauf der Exportfrist wird die Anbieterin die Kundendaten löschen. Die Anbieterin wird sicherstellen, dass Datensicherungen, die sie enthalten, innert weiterer 14 Tage gelöscht werden. Ist die Anbieterin gesetzlich zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet, schränkt sie deren Bearbeitung auf diesen Zweck ein und löscht sie, sobald die Pflicht entfällt.
18.4 Daten, welche die Anbieterin aufbewahrt. Die Anbieterin bewahrt Vertrags- und Rechnungsunterlagen so lange auf, wie das Gesetz es verlangt, derzeit zehn Jahre. Nach Vertragsende bewahrt sie Nutzungsdaten nur in anonymisierter Form auf, ausgenommen Sicherheitsprotokolle, die sie bis zu 12 Monate aufbewahrt.
18.5 Bestätigung. Auf Verlangen bestätigt die Anbieterin die Löschung schriftlich.
19.Sperrung
19.1 Gründe. Die Anbieterin kann den Zugang zu den Diensten für den Kunden oder für einzelne Autorisierte Nutzer ganz oder teilweise sperren, wenn (a) eine Rechnung 14 Tage nach einer schriftlichen Mahnung unbezahlt bleibt, (b) die Nutzung ein Sicherheitsrisiko für die Dienste oder für andere Kunden darstellt, (c) konkrete Hinweise auf eine rechtswidrige Nutzung oder eine wesentliche Verletzung von Ziffer 6 vorliegen, (d) ein Gericht oder eine Behörde es verlangt oder (e) dies zur Einhaltung von Sanktions- oder Exportkontrollrecht erforderlich ist (Ziffer 25.5).
19.2 Verhältnismässigkeit. Die Anbieterin beschränkt eine Sperrung auf das Notwendige. Sie benachrichtigt den Kunden vorgängig, soweit zumutbar, andernfalls unverzüglich danach, und hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.
19.3 Wirkung. Eine Sperrung führt nicht zur Löschung von Kundendaten. Hat der Kunde die Sperrung verursacht, bleiben die Gebühren für deren Dauer geschuldet.
20.Gewährleistung
20.1 Gewährleistung der Anbieterin. Die Anbieterin gewährleistet, dass die Dienste im Wesentlichen der Dokumentation in ihrer aktuellen Fassung entsprechen und mit der branchenüblichen Sorgfalt erbracht werden. Für Änderungen der Dokumentation gilt Ziffer 24.1.
20.2 Mängel. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich mit einer Beschreibung, die ihre Reproduktion ermöglicht. Die Anbieterin behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist; dazu kann eine Umgehungslösung gehören. Behebt die Anbieterin einen wesentlichen Mangel nicht innert einer vom Kunden schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist, kann der Kunde die Gebühren verhältnismässig mindern oder das betroffene Abonnement aus wichtigem Grund kündigen.
20.3 Was nicht gewährleistet wird. Die Anbieterin gewährleistet nicht, dass die Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei verfügbar sind, dass sie Anforderungen des Kunden erfüllen, die weder in der Dokumentation noch im Bestellformular festgehalten sind, oder dass KI-Ergebnisse richtig oder vollständig sind. Die Mängelrechte des Kunden sind die in Ziffer 20.2 genannten; Schadenersatzansprüche richten sich nach Ziffer 21. Dies gilt nicht, wenn die Anbieterin einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
20.4 Ausschlüsse. Die Gewährleistung umfasst keine Mängel, die durch eigene Systeme oder das Netzwerk des Kunden, nicht unterstützte Browser oder Geräte, Dienste Dritter oder eine Nutzung entgegen dem Vertrag oder der Dokumentation verursacht werden.
20.5 Zusicherungen des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass (a) die Person, die den Vertrag in seinem Namen annimmt, dazu berechtigt ist, (b) seine Angaben gegenüber der Anbieterin zutreffen und (c) er über alle Rechte und Einwilligungen verfügt, die für die von ihm hochgeladenen oder erstellten Kundendaten erforderlich sind.
21.Haftungsbeschränkung
21.1 Unbeschränkte Haftung. Jede Partei haftet unbeschränkt für Schäden, die sie (a) absichtlich oder grobfahrlässig, (b) durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder (c) nach Produkthaftpflichtrecht verursacht, sowie (d) überall dort, wo zwingendes Recht keine Beschränkung zulässt.
21.2 Übrige Fahrlässigkeit. In allen übrigen Fällen haftet die Anbieterin für leicht fahrlässig verursachte Vertragsverletzungen nur für den unmittelbaren Schaden, der bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar war.
21.3 Ausgeschlossene Schäden. Vorbehaltlich Ziffer 21.1 und mit Ausnahme ihrer Pflichten nach Ziffer 22.2 haftet die Anbieterin nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschliesslich entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden und Ansprüchen Dritter.
21.4 Datenverlust. Vorbehaltlich Ziffer 21.1 ist die Haftung der Anbieterin für den Verlust oder die Beschädigung von Kundendaten auf den Aufwand beschränkt, der für ihre Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung der Anbieterin erforderlich ist, sofern die Anbieterin Datensicherungen gemäss Ziffer 7.7 erstellt hat; andernfalls gilt Ziffer 21.5.
21.5 Haftungshöchstbetrag. Vorbehaltlich Ziffer 21.1 ist die gesamte Haftung der Anbieterin für alle Ansprüche aus Ereignissen in einem Vertragsjahr (jeweils zwölf Monate ab Beginn des Vertrags) auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: (a) die vom Kunden für die zwölf Monate vor dem Ereignis, das die Haftung erstmals begründet hat, bezahlten und geschuldeten Gebühren, und (b) CHF 10'000. Zahlungen nach Ziffer 22.2 werden an diesen Höchstbetrag angerechnet.
21.6 Kostenlose Nutzung, Testphasen und Autorisierte Nutzer. Für den kostenlosen Plan, Testphasen und Vorschaufunktionen sowie gegenüber Autorisierten Nutzern, die nicht selbst Kunde sind, haftet die Anbieterin nur nach Ziffer 21.1.
21.7 Erfasste Personen. Die Beschränkungen der Ziffern 21.2 bis 21.6 gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und Subunternehmern der Anbieterin. Die Anbieterin haftet für ihre Hilfspersonen (Art. 101 OR) im gleichen Umfang wie für eigenes Verhalten.
21.8 Haftung des Kunden. Die Pflichten des Kunden zur Zahlung der Gebühren und nach Ziffer 22 (Freistellung) werden durch diese Ziffer 21 nicht beschränkt.
21.9 Gesetzliche Fristen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
21.10 Geltungsbereich. Diese Ziffer 21 gilt für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich ausservertraglicher Ansprüche.
22.Freistellung
22.1 Durch den Kunden. Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter, einschliesslich betroffener Personen und Behörden, und den angemessenen Kosten der Abwehr frei, die sich ergeben aus (a) Kundendaten, ausser soweit eine Vertragsverletzung der Anbieterin sie verursacht hat, (b) einer Nutzung der Dienste durch den Kunden oder seine Autorisierten Nutzer entgegen dem Vertrag oder dem anwendbaren Recht oder (c) einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Pflichten des Kunden als Verantwortlicher.
22.2 Durch die Anbieterin. Die Anbieterin stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, wonach die Dienste bei vertragsgemässer Nutzung in der Schweiz, der EU oder dem EWR geltende Immaterialgüterrechte verletzen. Wird ein solcher Anspruch erhoben oder ist er zu erwarten, kann die Anbieterin nach ihrer Wahl (a) für den Kunden das Recht zur Weiternutzung der Dienste erwirken, (b) die Dienste so ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen, ohne ihre Funktionalität wesentlich einzuschränken, oder (c) die betroffenen Dienste kündigen, mit Rückerstattung nach Ziffer 13.7.
22.3 Ausschlüsse. Ziffer 22.2 gilt nicht für Ansprüche, die durch Kundendaten, durch die Kombination der Dienste mit nicht von der Anbieterin gelieferten Produkten, durch nicht von der Anbieterin vorgenommene Änderungen oder durch eine vertragswidrige Nutzung verursacht werden.
22.4 Verfahren. Die freizustellende Partei (a) teilt der anderen Partei den Anspruch umgehend schriftlich mit, (b) überlässt ihr die Führung der Abwehr und allfälliger Vergleichsverhandlungen und (c) leistet auf Kosten der freistellenden Partei angemessene Unterstützung. Ein Vergleich, der ein Verschulden anerkennt oder der freizustellenden Partei Pflichten auferlegt, bedarf deren Zustimmung.
22.5 Abschliessende Regelung. Vorbehaltlich Ziffer 21.1 regelt diese Ziffer 22 die Haftung der Anbieterin für die Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter abschliessend.
23.Referenzen und Öffentlichkeitsarbeit
23.1 Name und Logo. Die Anbieterin darf den Kunden nur mit dessen Einwilligung als Kunden nennen und seinen Namen und sein Logo auf ihrer Website, in Referenzlisten und in Präsentationen zeigen. Der Kunde kann die Einwilligung im Bestellformular oder per E-Mail erteilen und jederzeit widerrufen. Nach einem Widerruf entfernt die Anbieterin die Referenz innert 30 Tagen von ihrer Website und verwendet sie nicht mehr in neuen Materialien.
23.2 Fallstudien und Zitate. Fallstudien, Zitate von Vertreterinnen und Vertretern des Kunden und Medienmitteilungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
23.3 Keine Einzelheiten. Referenzen geben nie Kundendaten oder Einzelheiten darüber preis, wie der Kunde die Dienste nutzt.
24.Änderungen dieser AGB und der Dienste
24.1 Änderungen der Dienste. Die Anbieterin entwickelt die Dienste laufend weiter und kann Funktionen hinzufügen, ändern oder entfernen. Während der Laufzeit eines kostenpflichtigen Abonnements schränkt sie die Kernfunktionen des abonnierten Plans nicht wesentlich ein. Benachteiligt eine Änderung den Kunden wesentlich, kündigt die Anbieterin sie mindestens 14 Tage im Voraus an, es sei denn, die Änderung ist aus Sicherheits- oder Rechtsgründen dringend erforderlich. Der Kunde kann das betroffene Abonnement dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen; Ziffer 13.7 gilt.
24.2 Änderungen dieser AGB. Die Anbieterin kann diese AGB aus sachlichen Gründen ändern, insbesondere bei Änderungen von Gesetzgebung oder Rechtsprechung, neuen oder geänderten Funktionen, Sicherheitsanforderungen oder zur Schliessung von Lücken. Änderungen der Hauptpflichten der Parteien zum Nachteil des Kunden bedürfen seiner ausdrücklichen Zustimmung; Schweigen nach Ziffer 24.3 gilt nicht als Zustimmung. Für Gebührenänderungen gilt Ziffer 13.6.
24.3 Mitteilung und Widerspruch. Die Anbieterin teilt dem Kunden Änderungen mindestens 14 Tage vor deren Inkrafttreten in den Diensten oder per E-Mail mit und zeigt auf, was sich ändert. Der Kunde kann bis zum Inkrafttreten widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist die Anbieterin in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter, und die Anbieterin kann nach Ziffer 17.5 kündigen. Der Kunde kann stattdessen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen, mit Rückerstattung nach Ziffer 13.7.
24.4 Annahme durch Autorisierte Nutzer. Die Anbieterin kann Autorisierte Nutzer bei ihrer nächsten Anmeldung auffordern, eine geänderte Fassung anzunehmen, und den Zugang bis dahin verweigern.
24.5 Redaktionelle Änderungen. Redaktionelle Korrekturen, welche die Rechte und Pflichten der Parteien nicht berühren, kann die Anbieterin ohne Mitteilung vornehmen.
24.6 Frühere Fassungen. Frühere Fassungen dieser AGB stellt die Anbieterin auf Anfrage zur Verfügung.
24.7 Übergang von Version 1.0. Für Kunden, die Version 1.0 dieser AGB (gültig ab 28. Oktober 2026) vor dem 29. Oktober 2026 angenommen haben, gilt diese Version 2.0 ab dem früheren der folgenden Zeitpunkte: (a) ihrer Annahme durch den Kunden in den Diensten oder schriftlich und (b) dem 28. November 2026. Bis dahin gilt für sie weiterhin Version 1.0. Die Anbieterin informiert diese Kunden per E-Mail über diese Version. Sie können auf den 28. November 2026 kündigen; Ziffer 13.7 gilt.
25.Schlussbestimmungen
25.1 Mitteilungen. Die Anbieterin sendet Mitteilungen an die E-Mail-Adressen der Organisationsadministratoren des Kunden oder zeigt sie in den Diensten an. Der Kunde und die Autorisierten Nutzer senden Mitteilungen an info@softwarevision.ch. E-Mail genügt jedem Formerfordernis des Vertrags, ausgenommen Kündigungen aus wichtigem Grund, die per E-Mail und per eingeschriebenem Brief zu erfolgen haben.
25.2 Subunternehmer. Die Anbieterin kann Subunternehmer beiziehen und bleibt für deren Leistungen wie für eigene verantwortlich. Für Unterauftragsbearbeiter von Personendaten gilt der ABV.
25.3 Abtretung und Übertragung. Der Kunde kann den Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin übertragen. Die Anbieterin kann ihn mit Mitteilung an den Kunden auf eine Konzerngesellschaft oder auf den Erwerber des Geschäftsbereichs übertragen, der die Dienste betreibt. Der Kunde kann innert 30 Tagen nach dieser Mitteilung kündigen, wenn er einen wichtigen Grund hat.
25.4 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzug aufgrund von Ereignissen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs. Dazu gehören Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Sanktionen, behördliche Anordnungen, flächendeckende Ausfälle des Internets oder des Stromnetzes sowie Angriffe, die trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen erfolgreich sind. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und tut das Zumutbare, um die Auswirkungen zu begrenzen. Verhindert ein solches Ereignis die Erfüllung während mehr als 60 Tagen, kann jede Partei die betroffenen Dienste kündigen.
25.5 Sanktionen und Exportkontrolle. Der Kunde bestätigt, dass weder er noch, nach seiner Kenntnis, einer seiner Autorisierten Nutzer auf einer Sanktionsliste der Schweiz, der EU, des Vereinigten Königreichs, der UNO oder der Vereinigten Staaten aufgeführt ist oder im Eigentum oder unter der Kontrolle einer dort aufgeführten Person steht. Der Kunde nutzt die Dienste nicht entgegen anwendbarem Sanktions- oder Exportkontrollrecht. Die Anbieterin kann den Zugang nach Ziffer 19 sperren, soweit dies zur Einhaltung dieses Rechts erforderlich ist.
25.6 Vollständigkeit. Der Vertrag regelt seinen Gegenstand abschliessend und ersetzt frühere Vereinbarungen und Erklärungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht widerspricht oder eine Bestellung annimmt, die auf sie verweist.
25.7 Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
25.8 Kein Verzicht. Wird ein Recht nicht oder verspätet ausgeübt, liegt darin kein Verzicht auf dieses Recht.
25.9 Fortgeltung. Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten, bleiben nach Beendigung des Vertrags in Kraft, insbesondere die Ziffern 7, 8.6, 9.1, 9.2, 10, 11, 13, 16.1, 16.3 bis 16.5, 18, 20.5, 21, 22, 23.3, 25 und 26.
25.10 Sprache. Diese AGB liegen auf Deutsch und Englisch vor. Beide Fassungen werden gemeinsam veröffentlicht und tragen dieselbe Versionsnummer. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
26.Anwendbares Recht und Gerichtsstand
26.1 Anwendbares Recht. Der Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).
26.2 Gütliche Einigung. Vor der Anrufung eines Gerichts versuchen die Parteien während mindestens 30 Tagen, eine Streitigkeit durch Gespräche zwischen ihren Geschäftsleitungen beizulegen. Dies hindert keine Partei daran, vorsorgliche Massnahmen zu beantragen.
26.3 Gerichtsstand. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Die Anbieterin kann auch am Sitz des Kunden klagen.
26.4 Zwingendes Recht. Zwingende Bestimmungen über den Gerichtsstand bleiben vorbehalten.
27.Kontakt
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